Tempo 30 in Ortszentren ist in der Schweiz keine Seltenheit mehr. Es allenfalls auch in Walchwil im Dreieck Engel/Sternen/Oberdorfstrasse/Aesch einzuführen, dürfte zumindest eine Diskussion wert sein.
Umfragen zufolge ist die Sicherheit für viele Einwohnerinnen und Einwohner einer Ortschaft ein wichtiges Bedürfnis. Mit Tempo 30 in Ortszentren erhöht sich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden nachweislich, seien es Kinder, Senioren, Fussgänger oder Velofahrende. Dank tieferer Tempi verbessert sich die Kommunikation unter allen Verkehrsteilnehmenden, aggressives Verhalten nimmt ab und gegenseitige Rücksichtnahme wächst.
Auch nimmt mit Tempo 30 die Anzahl und Schwere von Verkehrsunfällen in Quartieren ab. Aufgrund umfangreicher Unfallauswertungen lässt sich statistisch feststellen, dass sich Verletzungsfolgen mit zunehmender Geschwindigkeit überproportional verschlimmern. Bei tieferen Tempi werden Schulwege weniger gefährlich und langsamere Verkehrsteilnehmende fühlen sich sicherer.
Unter Umständen entsteht an einem Ort dank Tempo 30 sogar Raum zum Spielen und für gesellschaftliche Aktivitäten. Auch verlieren Fahrzeuglenkende nur wenig Zeit, haben dafür einen besseren Blick auf das Verkehrsgeschehen. Derweil gewinnen Anwohnerinnen und Anwohner einer Tempo 30-Zone mehr Ruhe und Wohnqualität.
Rechtliche Grundlage für Tempo 30, d.h. für eine Abweichung von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit, bildet Art. 108 SSV (Signalisationsverordnung) von 1979. Absatz 1 des Artikels hält fest, dass die Höchstgeschwindigkeit insbesondere eingeschränkt werden darf zur Vermeidung oder Verminderung besonderer Gefahren, zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung sowie zur Verbesserung des Verkehrsablaufs.
Quellen: Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU)