Auf den 1. Januar 2023 werden die Betreibungsämter von Zug und Walchwilzu einem Betreibungskreis zusammengeführt, welcher unter dem Namen «Betreibungskreis Zug» geführt wird. Ausschlaggebend dafür waren unter anderem die steigende Komplexität der Fälle sowie die zunehmende Schwierigkeit, ein solch anspruchsvolles Amt in Teilzeit mit einer qualifizierten Fachperson besetzen zu können. Das Betreibungsamt ist eine Teilaufgabe der kantonalen Rechtspflege die durch die Gemeinden erfüllt wird.
Gemäss Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Zugkönnen mehrere Gemeinden – mit Zustimmung des Obergerichts – einen gemeinsamen Betreibungskreis bilden. Der Gemeinderat hat nach dem Gesuch von Susanne Schnyder um vorzeitige Pension per Ende Dezember 2022 die Stelle zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hin sind mehrere Bewerbungen eingegangen, welche jedoch nicht zum angestrebten Ziel führten. Der Stadtrat Zug und der Gemeinderat Walchwil haben im Oktober 2022 in einer Vereinbarung die Modalitäten für einen Zusammenschluss der Betreibungsämter unterzeichnet und dem Obergericht des Kantons Zug zur Genehmigung unterbreitet. Innerhalb des Betreibungskreises wird ab 1. Januar 2023 in Zug ein gemeinsames Betreibungsamt geführt. Die Zusammenlegung ist für die Stadt Zug kein Neuland. Bereits seit 2017 bildet das Betreibungsamt Zug mit dem Betreibungsamt Steinhausen zusammen ein Amt.
Gemeinderat Walchwil
Die Natur im Siedlungsgebiet ist erstaunlich vielfältig. Sich im Siedlungsraum zurechtzufinden, ist jedoch eine grosse Herausforderung für kleine Wildtiere. Mauern und Zäune ohne Lücken, steile Treppen und Absätze bilden Hindernisse und erschweren Igel, Eichhörnchen & Co. vielfach den Zugang zu gutem Lebensraum.
Kleine Massnahmen haben oft einen grossen Effekt. Und ein vielfältig gestalteter Aussenraum ist letztlich ein Gewinn für Mensch und Natur. Die angefügte Broschüre, entstanden im Rahmen des Projektes Wilde Nachbarn Zug, zeigt Ihnen auf, mit welchen Massnahmen einzelne Tiere und deren Vernetzung auch bei grösseren Liegenschaften gefördert werden können.Die Gemeinde Walchwil ist Trägerin des Projekts Wilde Nachbarn Zug. Mit einer vielfältigen und wildtierfreundlichen Liegenschaftsumgebung können Sie zu einem lebenswerten Siedlungsraum für Natur und Mensch beitragen. Dafür danken wir Ihnen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Gemeinde Walchwil hat im Zusammenhang mit der Aktienzeichnung bei der Luftseilbahn Kräbel - Rigi Scheidegg AG für die Walchwiler Bevölkerung Anspruch auf fünf unpersönliche Jahresabonnemente. Ein Jahresabonnement (= 365 Tageskarten) wird an Gruppen (ab 10 Personen) und vier Jahresabonnemente (= 4 x 365 Tageskarten) werden an Einzelpersonen ab 23. Dezember 2017 abgegeben.
Die Tageskarten können zu beliebig freien Fahrten auf allen Bahnnetzen der Luftseilbahn Kräbel - Rigi Scheidegg AG und der Risi Bahnen AG verwendet werden.
Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt sind ausschliesslich in Walchwil wohnhafte Personen.
Reservation
Reservationen werden frühestens drei Monate vor dem Reisedatum entgegengenommen. Sie können telefonisch (+41 (0)41 759 80 10) oder am Schalter erfolgen. Bei der Reservation ist der Vorname und Name sowie das Geburtsdatum aller Reisenden anzugeben. Die reservierten Karten sind innerhalb einer Woche am Schalter abzuholen.
Bezug
Die Tageskarten können frühestens 90 Tage vor dem Reisedatum am Schalter der Einwohnerkontrolle Walchwil, Dorfstrasse 23, bezogen werden. Die Karten werden nicht per Post zugestellt.
Verhinderung/Annullationen
Ein Umtausch der Tageskarten oder eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr ist ausgeschlossen. Nicht abgeholte Tageskarten werden in Rechnung gestellt.
Preis
Pro Tageskarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 erhoben. Der Betrag ist beim Bezug der Karte zu entrichten.