Der Bachdurchlass des Wihelbachs bei der Schulhausstrasse wird ab dem 4. September 2023 vergrössert. Zudem wird die im Wihelbach liegende Abwasserleitung durch eine Bohrung unter dem Trasse der SBB hindurch aus dem Bach verlegt.
Sperrung Schulhausstrasse
Vom 18. September bis am 22. Oktober 2023 muss die Schulhausstrasse im bereich des Bachdurchlasses Wihelbach für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Die Anwohner der Schulhausstrasse nördlich der Baustelle können während dieser Zeit über die Engelmattstrasse zu- und wegfahren. Die Schranke bleibt während dieser Zeit offen. Fussgänger können die Baustelle jederzeit passieren.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen der Leiter der Abteilung Bau/Planung, Michael Ferrari, Telefon 041 759 80 17, gerne zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Walchwil, Abteilung Bau/Planung
Auf den 1. Januar 2023 werden die Betreibungsämter von Zug und Walchwilzu einem Betreibungskreis zusammengeführt, welcher unter dem Namen «Betreibungskreis Zug» geführt wird. Ausschlaggebend dafür waren unter anderem die steigende Komplexität der Fälle sowie die zunehmende Schwierigkeit, ein solch anspruchsvolles Amt in Teilzeit mit einer qualifizierten Fachperson besetzen zu können. Das Betreibungsamt ist eine Teilaufgabe der kantonalen Rechtspflege die durch die Gemeinden erfüllt wird.
Gemäss Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Zugkönnen mehrere Gemeinden – mit Zustimmung des Obergerichts – einen gemeinsamen Betreibungskreis bilden. Der Gemeinderat hat nach dem Gesuch von Susanne Schnyder um vorzeitige Pension per Ende Dezember 2022 die Stelle zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hin sind mehrere Bewerbungen eingegangen, welche jedoch nicht zum angestrebten Ziel führten. Der Stadtrat Zug und der Gemeinderat Walchwil haben im Oktober 2022 in einer Vereinbarung die Modalitäten für einen Zusammenschluss der Betreibungsämter unterzeichnet und dem Obergericht des Kantons Zug zur Genehmigung unterbreitet. Innerhalb des Betreibungskreises wird ab 1. Januar 2023 in Zug ein gemeinsames Betreibungsamt geführt. Die Zusammenlegung ist für die Stadt Zug kein Neuland. Bereits seit 2017 bildet das Betreibungsamt Zug mit dem Betreibungsamt Steinhausen zusammen ein Amt.
Gemeinderat Walchwil
Die Natur im Siedlungsgebiet ist erstaunlich vielfältig. Sich im Siedlungsraum zurechtzufinden, ist jedoch eine grosse Herausforderung für kleine Wildtiere. Mauern und Zäune ohne Lücken, steile Treppen und Absätze bilden Hindernisse und erschweren Igel, Eichhörnchen & Co. vielfach den Zugang zu gutem Lebensraum.
Kleine Massnahmen haben oft einen grossen Effekt. Und ein vielfältig gestalteter Aussenraum ist letztlich ein Gewinn für Mensch und Natur. Die angefügte Broschüre, entstanden im Rahmen des Projektes Wilde Nachbarn Zug, zeigt Ihnen auf, mit welchen Massnahmen einzelne Tiere und deren Vernetzung auch bei grösseren Liegenschaften gefördert werden können.
Die Gemeinde Walchwil ist Trägerin des Projekts Wilde Nachbarn Zug. Mit einer vielfältigen und wildtierfreundlichen Liegenschaftsumgebung können Sie zu einem lebenswerten Siedlungsraum für Natur und Mensch beitragen. Dafür danken wir Ihnen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie haben grünes Licht auf allen Strecken der SBB und der Post, sowie auf den meisten Privatlinien und Schiffsverbindungen. Ausserdem können Sie mit der "Tageskarte Gemeinde" die öffentlichen Verkehrsbetriebe in über 30 Schweizer Städten gratis benützen. Ausgenommen sind lediglich einige Privatbahnen und Autoverkehrsbetriebe.
Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt sind in Walchwil wohnhafte Personen. An Auswärtige werden die Tageskarten verkauft, wenn zwei Tage vor dem Reisedatum noch Karten zur Verfügung stehen.
Reservation
Reservationen werden frühestens drei Monate vor dem Reisedatum entgegengenommen. Sie können telefonisch (+41 (0)41 759 80 10), am Schalter oder via Online-Dienst erfolgen.
Bezug
Die Tageskarten können frühestens 90 Tage vor dem Reisedatum am Schalter der Einwohnerkontrolle Walchwil, Dorfstrasse 23, bezogen werden. Die Karten werden nicht per Post zugestellt.
Verhinderung/Annullationen
Ein Umtausch der gekauften Tageskarten oder eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Reservierte Tageskarten können bis max. fünf ganze Arbeitstage vor dem Reisetermin annulliert werden (Stornierung bis am Vorabend der fünf ganzen Arbeitstage vor Reisetermin, Samstag/Sonntag/Feiertag ausgenommen). Nach dieser Frist wird der volle Betrag verrechnet, sofern die Tageskarte nicht weiterverkauft werden kann. Annullationen können telefonisch oder per E-Mail innert Frist entgegen genommen werden.
Preis
Pro Tageskarte und Benützungstag wird ein Preis von CHF 40.00 erhoben. Der Betrag ist beim Bezug der Karte zu entrichten.
Die Gemeinde Walchwil hat im Zusammenhang mit der Aktienzeichnung bei der Luftseilbahn Kräbel - Rigi Scheidegg AG für die Walchwiler Bevölkerung Anspruch auf fünf unpersönliche Jahresabonnemente. Ein Jahresabonnement (= 365 Tageskarten) wird an Gruppen (ab 10 Personen) und vier Jahresabonnemente (= 4 x 365 Tageskarten) werden an Einzelpersonen ab 23. Dezember 2017 abgegeben.
Die Tageskarten können zu beliebig freien Fahrten auf allen Bahnnetzen der Luftseilbahn Kräbel - Rigi Scheidegg AG und der Risi Bahnen AG verwendet werden.
Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt sind ausschliesslich in Walchwil wohnhafte Personen.
Reservation
Reservationen werden frühestens drei Monate vor dem Reisedatum entgegengenommen. Sie können telefonisch (+41 (0)41 759 80 10) oder am Schalter erfolgen. Bei der Reservation ist der Vorname und Name sowie das Geburtsdatum aller Reisenden anzugeben. Die reservierten Karten sind innerhalb einer Woche am Schalter abzuholen.
Bezug
Die Tageskarten können frühestens 90 Tage vor dem Reisedatum am Schalter der Einwohnerkontrolle Walchwil, Dorfstrasse 23, bezogen werden. Die Karten werden nicht per Post zugestellt.
Verhinderung/Annullationen
Ein Umtausch der Tageskarten oder eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr ist ausgeschlossen. Nicht abgeholte Tageskarten werden in Rechnung gestellt.
Preis
Pro Tageskarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 erhoben. Der Betrag ist beim Bezug der Karte zu entrichten.
Die Gemeinde Walchwil lagert einen Teil ihrer Notariatsdienstleistungen an die Gemeinde Baar aus. Die Kooperation beginnt am 1. Januar 2022.
Notariate übernehmen in den Einwohnergemeinden wichtige Funktionen: Sie sind zuständig für alle öffentlichen Beurkundungen in Zivilsachen (Immobiliensachenrecht, Ehegüter- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht etc.). Gerade kleinere Gemeinden können die Notariatsdienstleistungen bei einem Ausfall der zuständigen Person nicht immer garantieren. Die Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten im Kanton Zug haben deshalb Verbundlösungen angeregt: Gemeinden sollen im Bereich der Notariatsdienstleistungen zusammenarbeiten, Synergien nutzen und den Service public optimieren.
Die Einwohnergemeinden Walchwil und Baar haben deshalb in einer Vereinbarung die Modalitäten einer solchen Zusammenarbeit erarbeitet und finalisiert. Das Notariat der Einwohnergemeinde Baar wird im Rahmen dieser Vereinbarung ab dem 1. Januar 2022 einen Teil der Arbeiten für das Notariat der Einwohnergemeinde Walchwil erledigen. Die vier Notarinnen der Einwohnergemeinde Baar entlasten damit den Walchwiler Notar und Gemeindeschreiber René Arnold. Dieser besorgt die Triage der Geschäftsfälle und beauftragt das Notariat der Einwohnergemeinde Baar. Dem Baarer Notariat zugewiesene Fälle werden vom Standort Baar ausgeführt. Die Kundinnen und Kunden des Walchwiler Notariats werden entsprechend informiert. Beglaubigungen werden weiterhin von der Gemeindekanzlei in Walchwil vorgenommen. Die Zusammenarbeit mit Walchwil ist für Baar kein Neuland. Bereits seit dem 1. August 2020 betreut Baar das Notariat der Einwohnergemeinde Neuheim.
Das Notariat der Einwohnergemeinde Baar befindet sich in der Gemeindeverwaltung an der Rathausstrasse 6 in Baar. Es gelten die offiziellen Öffnungszeiten. Um die Dienstleistungen zu garantieren, wird um eine Terminvereinbarung gebeten. Nach Möglichkeit sind die Notarinnen auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten für die Kundinnen und Kunden da.
Die von der kantonalen Direktion des Innern bewilligte Vereinbarung gilt vorerst für die Dauer von zwei Jahren. Nach dieser Frist wird die Vereinbarung evaluiert und über das weitere Vorgehen entschieden.
Gemeinderat Walchwil, Gemeinderat Baar