The portal for a lively Walchwil
Das Portal für ein lebendiges Walchwil

Die beliebtesten Wanderwege sollen auch Downhill-Trails werden

So sieht es jedenfalls der neue Richtplan vor, der seit dem 8. September bis zum 6. November 2023 zur öffentlichen Mitwirkung vorliegt: https://www.mobilitaetzug.info/_files/ugd/8ebfb2_e1cb91f19c6b4233b79ea3a222f52c66.pdf 
Erstaunlich: Auf Nachfrage am 4.10.2023 erklärte mir der Abteilungsleiter Infrastruktur/Sicherheit Walchwil, dass er bisher von dieser Karte noch keine Kenntnis genommen hat.

Ein Ausschnitt davon für Walchwil:

Der sehr beliebte, schmale Wanderweg vom Dorf via Usseregg auf den Walchwilerberg soll demnach ab Forchwaldstrasse offiziell als Downhill-Strecke benützt werden dürfen. Auch wenn die meisten Biker vorsichtig bei Wanderern vorbeifahren, gibt es leider immer wieder solche, die rücksichtslos talwärts donnern, Wanderer erschrecken und gefährden. 

Auch der sehr schöne Wanderweg, welcher kurz oberhalb des Zentrums Elisabeth von der Hinterbegstrasse Richtung Süden abzweigt und bis zum Punkt 840 führt, soll neu als Downhill-Strecke gelten. Bis anhin bin ich auf diesem schmalen, zum Teil verblockten Pfad noch keinem Biker begegnet. Das dürfte sich jedoch ändern, sobald die neue, offizielle Karte für das kantonale Velonetz vom Kantonsrat abgesegnet und publiziert wird.

Alois Weber, Walchwil 

 

Öffentliche Mitwirkung

Folgende Richtplananpassung liegt gegenwärtig öffentlich auf:

2023/1

  • S 1.1          Vorranggebiet Arbeitsnutzung Unterägeri
  • S 1.6          Gebiete mit raumplanerischem Koordinationsbedarf, Oberägeri
  • S 2.1         Siedlungsbegrenzungslinie, Unterägeri, Neuheim
  • L 4.3         Wälder mit besonderer Naturschutzfunktion
  • L 8.1          Fliessgewässer (Renaturierung)
  • L 8.3         Seen (Nährstoffbelastung)
  • L 8.3         Seen (Renaturierung der Seeufer)
  • M 4.3.2     Kantonsstrassen: Bügel Rotkreuz
  • M 4.7        Güterverkehr
  • M 4.1 & 4.9   Veloverkehr: Velowegnetze für den Alltag und für die Freizeit

Die öffentliche Mitwirkung gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sowie Paragraph 36 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) dauert von Freitag, 8. September bis Montag, 6. November 2023. Die Unterlagen liegen beim Amt für Raum und Verkehr in Zug und bei den Gemeinden öffentlich auf. Die Bevölkerung ist eingeladen, Vorschläge und Anregungen einzubringen. Sie haben die Möglichkeit zur Mitwirkung per Mitwirkungsformular, per E-Mail an info.arv@zg.ch oder auf dem Postweg an folgende Adresse (bitte mit vollständigen Angaben zum Absender): Amt für Raum und Verkehr, Richtplananpassung 23/1, Aabachstrasse 5, 6300 Zug.

Bildstrecken
Picture gallerie